Offiziell zu Wettkämpfen zugelassen würden die neuen Produkte ab 1. Januar 2025.
Mit den neuen Hilfsmitteln würde das Stgw90 dem Stgw57-03 ebenbürtig sein. Ab 2025 könnten die Ordonnanzwaffen daher neu in den zwei Feldern D und E eingeteilt sein.
Kategorie D für alle Ordonnanzwaffen mit Ringkorn inkl. Stgw90 mit Visierverlängerung und
Kategorie E für alle Ordonnanzwaffen mit Blockkorn.