Per 31. Mai 2021 hat der Bundesrat weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen verfügt.

Per 31. Mai 2021 hat der Bundesrat weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen verfügt. In Indoor- und Outdoor-Schiessanlagen sind Trainings und Wettkämpfe mit weiteren, erleichterten Bedingungen – jedoch unter Einhaltung der bereits bekannten Schutzmassnahmen – erlaubt.

Allgemein gültige Verhaltensgrundsätze:

  • Nur symptomfreie Personen erscheinen zum Training/Wettkampf
  • Strikte Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des BAG
  • Im Schiessstand ist das Tragen einer Schutzmaske obligatorisch, unabhängig vom Abstand!
    Beim Schiessen darf die Maske entfernt werden, sofern die Abstandsregeln gemäss Schutzkonzept eingehalten werden können.
  • Neu sind Trainings und Wettkämpfe mit 50 bisher 15 Personen erlaubt. Zuschauer sind zugelassen, hier gelten die Regeln für Publikumsanlässe.
  • Schützenstuben dürfen wieder öffnen. Im Aussenbereich (Terrassen) mit max. 6 Personen pro Tisch, Innenraum max. 4 pro Tisch und den bekannten Abständen. . Ansonsten verweisen wir für die weiteren Details auf die Vorgaben des BAG für die Gastronomie.   

Achtung:
Kantone können strengere Regeln haben, die zu berücksichtigen sind! Zu den kantonalen Vorgaben für den Sportbetrieb empfehlen wir das Corona-Dossier von Swiss Olympic unter folgendem Link: www.swissolympic.ch

Detaillierte Beschreibungen entnehmen Sie bitte den Schutzkonzepten unter Downloads (unten).

https://www.swissshooting.ch/de/coronavirus/

Wir Schützen*innen waren bislang sehr diszipliniert und trugen eine hohen Eigenverantwortung, dies soll auch weiterhin so sein und wahrgenommen werden!